Prüfungsordnung

für Prüfungen zum Erwerb von Befähigungsausweisen in den Fahrtbereichen 1, 2, 3 und 4

für Motorjachten und Segeljachten

Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkungen
1.1 Allgemeines
1.2 Arten von Befähigungsausweisen für Motor- und Segeljachten
1.2.1 Watt- und Tagesfahrt
1.2.2 Küstenfahrt
1.2.3 Küstennahe Fahrt
1.2.4 Weltweite Fahrt
2. Prüfung
2.1 Allgemeines
2.2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen lt. Seeschifffahrts-Verordnung (SeeSchFVO)
2.2.2 Regelungen für die seemännische Praxis (Seefahrterfahrung)
2.2.2.1 Regelungen für den Erwerb des BFA FB 1
2.2.2.2 Regelungen für den Erwerb des BFA FB 2
2.2.2.3 Regelungen für den Erwerb des BFA FB 3
2.2.2.4 Regelungen für den Erwerb des BFA FB 4
2.2.3 Sonderregelungen
2.2.3.1 Allgemeines
2.2.3.2 Erweiterungsprüfungen
2.3 Kosten
2.4 Organisation einer Prüfung
2.4.1 Durchführender einer Prüfung
2.4.2 Veranstalter einer Prüfung
2.5 Anmeldung einer Prüfung
2.5.1 Anmeldefristen
2.5.2 Anmeldung zu einer Theorieprüfung
2.5.3 Anmeldung zu einer Praxisprüfung
2.6 Zusammensetzung von Kommissionen
2.6.1 Theoriekommission
2.6.2 Praxisprüfer
2.6.3 Prüfungsort einer Theorieprüfung
2.6.4 Prüfungsrevier und Prüfungsjacht bei einer Praxisprüfung
2.6.4.1 Prüfung für den BFA FB 1
2.6.4.2 Prüfung für den BFA FB 2, FB 3 oder FB4
2.7 Resultate und Entscheidungen
2.7.1 Allgemeines
2.7.2 Entscheidungen
2.8 Wiederholungen
2.8.1 Theorieprüfung
2.8.2 Praxisprüfung
2.9. Ungültigkeit, Aufhebung
2.9.1 Ungültigkeit
2.9.2 Aufhebung
3. Ausstellung der BFA
3.1 Allgemeines
3.2 Ausstellung von BFA

1. EINLEITUNG
1.1 Allgemeines

Die Befähigungsausweise des VKSÖ dienen im In- und Ausland als Nachweis über die Befähigung des Inhabers zur selbständigen Führung von Motorjachten sowie Segeljachten im jeweiligen Fahrtbereich.
Darüber hinaus dienen die Befähigungsausweise des VKSÖ als Grundlage zur Ausstellung von Internationalen Zertifikaten gemäß den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) im Umfang der Resolution Nr. 40 vom 16. Oktober 1998 (SeeSchFG § 15 Abs. 1).
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Niveaus der Prüfungen dient diese Prüfungsordnung. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind:
- Seeschifffahrtsgesetz in der geltenden Fassung;
- Seeschifffahrts-Verordnung in der geltenden Fassung;
- Jachtzulassungsverordnung in der geltenden Fassung;
- Führerscheingesetz und Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung in der geltenden Fassung

Die Prüfungsordnung unterliegt einer ständigen Anpassung an die geltende Rechtslage.

1.2 Befähigungsausweise des VKSÖ für Motor- und Segeljachten
1.2.1 Watt- oder Tagesfahrt
Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Fluss-mündungen oder Watten bis zu einer Bootslange von 10 m; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln (Fahrtbereich 1);
1.2.2 Küstenfahrt
Fahrt zwischen nahegelegenen Hafen entlang der Küste; die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Fahrtbereich 2), bis zu einer Bootslänge von 24m;
1.2.3 Küstennahe Fahrt
Fahrt in küstennahen Gewässern; die Küstennahe Fahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste (Fahrtbereich 3), bis zu einer Bootslänge von 24m;
1.2.4 Weltweite Fahrt
Fahrt, die über den Bereich der küstennahen Fahrt hinausgeht (Fahrtbereich 4), bis zu einer Bootslänge von 24m.
Im weiteren Text werden die Abkürzungen BFA für Befähigungsausweise des VKSÖ und FB für Fahrtbereiche verwendet.
Zum Erwerb eines BFA mit größerem Berechtigungsumfang ist der vorherige Erwerb eines BFA mit kleinerem Berechtigungsumfang nicht erforderlich.

2. PRÜFUNG
2.1 Allgemeines
Eine Prüfung darf ausnahmslos nur von lizenzierten Prüfern des VKSÖ abgenommen werden.
Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Grundsätzlich sind alle Prüfungen öffentlich, soweit der ordnungsgemäße Ablauf der Prüfungen dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfer. Diese Entscheidung ist abschließend.
Der Gesamtstoff für alle Fahrtbereiche ist in dem im Anhang beigefügten Lernzielkatalog des VKSÖ definiert, der damit die Grundlage für alle theoretischen und praktischen Prüfungen bildet.
2.2 Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungen
2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Zur Ablegung der Prüfung zur selbständigen Führung von Jachten darf nur zugelassen werden, wer
- das 18. Lebensjahr, für einen BFA für den FB 1 das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Bewerberinnen und Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen zur Ablegung der Prüfung der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters;
- geistig und körperlich zur Führung einer Jacht geeignet ist.

Die geistige und körperliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, insbesondere ein ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen, ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen;
Von der Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses kann abgesehen werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber ein im Inland zu Recht bestehendes Befähigungszeugnis für die selbständige Führung von Triebwagen, Kraft- oder Luftfahrzeugen oder ein Kapitäns- oder Schiffsführerpatent für österreichische Binnengewässer vorlegt. Ist für ein solches ein Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens nicht erforderlich, ist dieser gesondert zu erbringen;
- die erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrterfahrung zur Führung einer Jacht nachgewiesen hat.

2.2.2 Regelungen für die seemännische Praxis und Seefahrterfahrung
Die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung sind insbesondere durch den Einsatz als Schiffsführer oder Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Antriebsart (Segel- oder Motorjacht) und Größe der Jacht und deren unterschiedliche Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen.
Als Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrterfahrung (im weiteren Text als Nachweis bezeichnet) ist anerkannt:
Ausgefülltes Formblatt „Erfahrungsnachweis“ mit eidesstattlicher Erklärung Zusätzlich zu dieser Bestätigung muss der Kandidat auf Verlangen vorlegen:
- Logbücher (Original)
- Logbücher (Kopie oder Abschrift), vom Schiffsführer unterfertigt);
- persönliche Logbücher (Original, Kopie oder Abschrift);
- logbuchähnliche Aufzeichnungen (Original, Kopie oder Abschrift);
- Seemeilenbestätigungen von anerkannten Stellen;

Diese Unterlagen werden im weiteren Text als Fahrtaufzeichnungen bezeichnet.
Der Praxis- und Erfahrungsnachweis gilt ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

2.2.2.1 Regelungen für den Erwerb des BFA FB 1
Die nachzuweisende Seefahrterfahrung beinhaltet 50 Seemeilen einschließlich einer Nachtansteuerung;

2.2.2.2 Regelungen für den Erwerb des BFA FB 2
Die nachzuweisende Seefahrterfahrung beinhaltet 500 Seemeilen und 18 Bordtage, einschließlich von mindestens drei Nachtfahrten mit Nachtansteuerung, insbesondere als Wachführer.

2.2.2.3 Regelungen für den Erwerb des BFA FB 3
Die nachzuweisende Seefahrterfahrung beinhaltet 1000 Seemeilen und 30 Bordtage, einschließlich von mindestens fünf Nachtfahrten, davon mindestens drei mit Nachtansteuerung, insbesondere als Wachführer, jedoch mindestens 250 Seemeilen als Schiffsführer.

2.2.2.4 Regelungen für den Erwerb des BFA FB 4
Die nachzuweisende Seefahrterfahrung beinhaltet 3500 Seemeilen und 70 Bordtage, einschließlich von mindestens zehn Nachtfahrten, davon mindestens drei mit Nachtansteuerung, insbesondere als Wachführer, jedoch mindestens 1000 Seemeilen als Schiffsführer.
Für den Erwerb eines BFA für Motorjachten sind mindestens 50% der erforderlichen Seemeilen unter Motor, für den Erwerb eines BFA für Segeljachten mindestens 50% der erforderlichen Seemeilen unter Segeln nachzuweisen

2.2.3 Sonderregelungen
2.2.3.1 Allgemeines

Die Theorieprüfung wird zur Gänze erlassen, wenn der Kandidat eine solche zum Erwerb eines VKSÖ-BFA für einen höheren Fahrtbereich positiv abgelegt hat.

2.2.3.2 Erweiterungsprüfungen
Ist ein Kandidat im Besitz eines BFA FB 2 oder FB 3, dann verringert sich der Umfang der Theorieprüfung beim Erwerb eines BFA für einen höheren Fahrtbereich; es werden vor allem die Lernziele überprüft, die im Lernzielkatalog dem BFA für den höheren Fahrtbereich zugeordnet sind.
Bei Erweiterung von FB 2 auf FB 3 ist keine eigene Praxisprüfung erforderlich. Es ist neben der Theorieprüfung lediglich der erforderliche Erfahrungsnachweis zu erbringen.

2.3 Kosten
Die Kosten und die Vergütung angefallener Spesen werden vom Vorstand bestimmt und gesondert veröffentlicht.

2.4 Organisation einer Prüfung
2.4.1 Durchführender einer Prüfung

Der Durchführende einer Prüfung zum Erwerb eines BFA ist der VKSÖ; dieser bestimmt die Prüfer und die Kontrolle der Einhaltung aller relevanten Bestimmungen.

2.4.2 Veranstalter
Der Veranstalter einer Prüfung zum Erwerb eines BFA ist die vom VKSÖ zugelassene Ausbildungsstätte.
Der Veranstalter organisiert die Prüfung und sorgt dafür, dass bei Theorieprüfungen ein geeigneter Raum und bei Praxisprüfungen eine geeignete Prüfungsjacht zur Verfügung stehen; dabei ist er auch für die Ausrüstung der Prüfungsjacht verantwortlich.
Der Veranstalter verständigt die Kandidaten über Ort, Datum und Beginnzeit der Prüfung.
Eine Auflistung der vom VKSÖ zugelassenen Ausbildungsstätten wird besondert veröffentlicht.

2.5 Anmeldung einer Prüfung
Prüfungen werden vom Veranstalter nach Typ (Theorie-, beschrankte Theorie-, Ergänzungstheorie-, Teil- oder Wiederholungsprüfung oder Praxisprüfung, Motorjacht- oder Segeljachtprüfung) getrennt unter Bekanntgabe der erforderlichen Daten beim VKSÖ angemeldet. Dieser beauftragt den oder die Prüfer mit der Durchführung der Prüfung.

2.5.1 Anmeldefristen
Bei geplanten Praxisprüfungen außerhalb des Mittelmeeres sowie in Staaten mit Visumspflicht für österreichische Staatsbürger ist eine Anmeldefrist von zwei Monaten erforderlich, alle anderen Prüfungen müssen mindestens eine Woche vor dem geplanten Termin beim VKSÖ angemeldet werden.
Die Anmeldung muss Angaben über den Veranstalter, den Ort und die Beginnzeit der Prüfung, die Anzahl der Kandidaten sowie den Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsbeitrage der gemeldeten Kandidaten enthalten.
Die Daten der Kandidaten müssen ebenfalls eine Woche vor Prüfungsbeginn beim VKSÖ eingelangt sein.

2.5.2 Anmeldung zu einer Praxisprüfung
Den Antrag auf Zulassung sowie die erforderlichen Nachweise reicht der Kandidat beim Veranstalter der Praxisprüfung ein.
Dieser kontrolliert die Unterlagen und bestätigt dies in der Kandidatenliste.
Der VKSÖ ist berechtigt die Fahrtaufzeichnungen zur Kontrolle einzusehen.
Der VKSÖ ist insbesondere berechtigt, Fahrtaufzeichnungen vor Beginn der Praxisprüfung einzusehen.
Die Fahrtaufzeichnungen müssen vom Kandidaten dem Prüfer vorgelegt werden. Können die Unterlagen nicht vollständig vorgelegt werden, oder können diese nicht positiv beurteilt werden, darf der Kandidat nicht zur Prüfung antreten.
Die Anträge müssen spätestens eine Woche vor Prüfungsbeginn beim VKSÖ eingelangt sein.
Eine schriftliche Verständigung über die ordentliche/vorbehaltliche Zulassung ergeht an den Kandidaten nicht.
Bei unvollständigen Nachweisen bzw. Fahrtaufzeichnungen hat der Kandidat keinerlei Rechtsanspruch auf Abhaltung der Prüfung bzw. Kostenersatz.

2.6 Zusammensetzung von Kommissionen bzw. der Einsatz eines Praxisprüfers
Die Zusammensetzung und Bestellung der Kommission bzw. die Bestellung eines Praxisprüfers obliegt ausschließlich dem VKSÖ.
Der Einsatz eines Prüfers ist ausgeschlossen, wenn er:
- an der Theorie- oder Praxisausbildung des Kandidaten beteiligt war;
- selbst Veranstalter ist;
- zu einem Kandidaten im Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen steht;
- bei Ehegatten oder solchen Personen, welche mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert sind, oder mit welchen er in der Seitenlinie bis zum vierten Grad verwandt oder im zweiten Grade verschwägert ist;
- bei Wahl- oder Pflegeeltern, Wahl- oder Pflegekindern des Prüfers;
- wenn aus anderen Gründen eine Besorgnis der Befangenheit besteht. 

2.6.1 Theoriekommission
Die Kommission besteht aus mindestens einem Prüfer bei bis zu zehn Kandidaten. Für jeweils weitere zehn Kandidaten ist die Bestellung eines weiteren Prüfers erforderlich.
Ein Prüfer führt den Vorsitz und ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung und die Verteilung der Aufgaben verantwortlich.

2.6.2 Praxisprüfer
Der Prüfer ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung und die Verteilung der Aufgaben verantwortlich. Auf einer Prüfungsjacht sind maximal acht Kandidaten im Zuge einer Praxisprüfung zugelassen.
Während der Prüfungszeit müssen alle Kandidaten und der Prüfer an Bord der Prüfungsjacht sein.

2.6.3 Prüfungsrevier und Prüfungsjacht bei einer Praxisprüfung
2.6.3.1 Prüfung für den BFA FB 1

Die Praxisprüfung kann auf einem Binnengewässer erfolgen.
Die Prüfungsjacht muss ein Motorboot oder Segelboot mit einer Mindestlänge von 5 Metern sein.
Ihre Ausrüstung muss der Jachtzulassungsverordnung Anlage 4 zu § 5 Abs. 3, Punkte 1 bis 5 entsprechen.

2.6.3.2 Prüfung für die BFA FB 2, FB 3 oder FB 4
Die Prüfungsjacht erfüllt alle Vorgaben des Flaggenstaates und die Erfordernisse der Ausrüstungsliste gemäß Jachtzulassungsverordnung zumindest für jenen Fahrtbereich, in dem die Praxisprüfung stattfindet.
Darüber hinaus muss jede Prüfungsjacht zur Prüfung noch folgende Ausrüstung an Bord haben:
- Lifesling mit mindestens 36 Meter Leine
- revierbezogene nautische Literatur wie: Hafenhandbucher, Leuchtfeuer-verzeichnisse und Tidenkalender/Gezeitentafeln
- Schiffslogbuch oder logbuchahnliche Vordrucke
- GPS 

Praxisprüfungen zum FB 4 finden zumindest teilweise außer Landsicht statt.

2.7 Resultate und Entscheidungen
2.7.1 Allgemeines

Das Prüfungsergebnis lautet auf bestanden („B“) oder nicht bestanden („NB“), eine weitere Bewertung ist nicht abzugeben.
Der Kandidat hat im Falle eines negativen Ergebnisses unmittelbar im Anschluss an die Prüfung Anspruch auf Information über die entscheidenden Mängel seiner Arbeit durch die Prüfungskommission bzw. durch den Prüfer. Diese Information erfolgt durch ein Gespräch zwischen den Mitgliedern der Kommission bzw. dem Prüfer und dem betroffenen Kandidaten unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Im Falle eines negativen Ergebnisses bei der Praxisprüfung wird vom Prüfer ein separates Protokoll verfasst, das den Prüfungsunterlagen angeschlossen wird.

2.7.2 Entscheidungen
Entscheidungen über Prüfungsergebnisse trifft der Prüfer, bei Einsatz einer Kommission diese mit Mehrheitsbeschluss. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

2.8 Wiederholungen
2.8.1 Theorieprüfung

Theorieprüfungen können mehrmals wiederholt werden, die Anzahl der Wiederholungen ist nicht limitiert.

2.8.2 Praxisprüfung
Die Anzahl der Wiederholungen von Praxisprüfungen ist nicht limitiert, aber nur innerhalb von zwei Jahren ab der positiv abgelegten Theorieprüfung möglich. Danach verfällt die Theorieprüfung.
Die Wiederholung einer Praxisprüfung ist frühestens zwei Wochen nach einem negativen Ergebnis möglich.

2.9. Ungültigkeit
Eine positiv abgelegte Theorie- oder Praxisprüfung, zu der die Zulassung aufgrund falscher Angaben erteilt wurde und damit die Kriterien nicht erfüllt waren, ist ungültig. Ein Kostenersatz ist nicht möglich. Ebenso ist eine aufgrund Unterschleifs bzw. wiederholten Versuchs des Unterschleifs erlangte positive Prüfung ungültig.

3. AUSSTELLUNG
3.1 Allgemeines
Die Ausstellung der BFA erfolgt ausschließlich durch den VKSÖ.
Wurde in früherer Zeit ein BFA entzogen und ist dieser Entzug zum Zeitpunkt der Ausstellung eines BFA noch aufrecht, kann dem Kandidaten kein (neuer) BFA ausgestellt werden.

3.2 Ausstellung von BFA
Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung eines BFA oder Änderungen der eingetragenen Daten, kann die Ausstellung eines neuen BFA oder eines Duplikats angefordert werden.
Lernzielkatalog
Die Lernziele sind gemäß § 203 Abs. 2 der Seeschifffahrts-Verordnung definiert, die detaillierten Lernziele sind Bestandteil des Fragenkataloges des VKSÖ.

Fahrtbereich 1
A. Jachtbedienung und Jachtführung
A.1 Technische Aspekte der Jachtführung
A.1.1 Instandhaltung, In- und Außerdienststellung
A.1.2 Inbetriebnahme, Überprüfung und Kontrollen
A.2 Manöver
A.2.1 An- und Ablegen sowie andere Manöver
A.2.2 Ankern
A.2.2.1 AnkergeschirrA.2 2.2 Ankermanöver
A.2.3 Festmachen
A.2.6 Schleppen
A.3 Seemännische Arbeiten
A.3.1 Umgang mit Tauwerk
A.3.1.1 Seemännische Knoten
A.4 Jachtführung
A.4.1 Jachtführung unter Normalbedingungen
A.4.2 Jachtführung unter erschwerten Bedingungen
A.4.2.1 Bei verminderter Sicht
A.4.3 Schlechtwetterfahrten
A.5 Besondere Aufgaben des Schiffsführers
A.5.2 Schiffspapiere, Ausweise, Logbuch
A.5.3 Behördenwege, Ein- und Ausklarieren
A.6 Jachtgebräuche
A.7 Umweltschutz

B. Motorkunde und Technik
B.1 Physikalische Grundlagen
B.1.1 Rumpfgeschwindigkeit
B.1.2 Stabilität
B.2 Bootsbau
B.2.3 Beschläge
B.3 Motor, Nebenaggregate
B.3.1 Arbeitsweise von Motoren
B.3.2 Starten, Überwachen und Abstellen des Motors
B.3.3 Tankanlage
B.3.4 Kraftstoff, -verbrauch, Reichweite
B.3.5 Wartung, Störungen, Instandsetzung
B.3.6 Werkzeuge und Ersatzteile
B.4 Antriebsanlage
B.4.1 Getriebe
B.4.2 Welle und Stopfbuchse
B.4.3 Z-Antrieb
B.4.4 Außenbordmotor
B.4.5 Propeller/Jetantrieb
B.5 Elektrizität an Bord
B.5.1 Bordelektrik
B.6 Sonstige technische Einrichtungen
B.6.1 Brandschutzanlagen
B.6.2 Belüftung des Motorraums
B.6.3 Flüssiggas-Anlage
B.6.4 Sonstige Ausrüstung

C. Navigation
C.1 Seekarte
C.1.1 Grundlagen der Kartographie, Projektionsarten
C.2 Navigationsinstrumente und deren Verwendung
C.2.1 Kompass
C.2.1.1 Aufbau und mögliche Fehler
C.2.1.2 Missweisung
C.2.1.3 Deviation und Deviationskontrolle
C.2.2 Log, Fahrt- und Entfernungsmessung
C.2.3 Lot, Tiefenmessung
C.3 Berechnungen und Arbeit in der Karte
C.3.1 Grundaufgaben in der Karte
C.3.2 Kurse
C.3.3 Koppelnavigation, Weg-Zeit-Rechnung
C.3.4 Peilungen
C.3.5 Sonstige Standlinien
C.3.6 Ortsbestimmung
C.3.7 Kreuzpeilung
C.4 Betonnung

D. Rechtskunde
D.1 Grundlagen
D.2 Internationale Bestimmungen
D.2.1 Kollisionsverhütungsregeln
D.2.1.1 Lichterführung
D.2.1.2 Schallsignale
D.3 Nationale Vorschriften
D.3.1 Seeschifffahrtsgesetz
D.3.2 Seeschifffahrts-Verordnung
D.3.2.1 Befähigungsausweise zur selbständigen Führung einer Jacht
D.3.2.2 Fahrtbereiche
D.3.3 Jachtzulassungsverordnung
D.3.3.1 Begriffsbestimmungen

E. Wetter
E.1 Grundlagen
E.1.1 Luftdruck, Luftfeuchtigkeit, Temperatur
E.1.2 Instrumente zur Wetterbeobachtung
E.2 Tiefdruckgebiete, Hochdruckgebiete, Fronten
E.3 Wind
E.4 Wind- und Drucksysteme
E.5 Typische Winde und Wetterlagen in Europa
E.6 Wolken, Gewitter und andere Wettererscheinungen
E.7 Schlusse aus eigenen Wetterbeobachtungen
E.8 Wetterberichte
E.9 Auswirkungen von Wind und Wetter auf Wasser, Seegang, Strömungen

F. Sicherheit auf See, Verhalten in Notfallen
F.1 Vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen
F.2 Rettungsgeräte an Bord
F.3 Kollisionen
F.4 Feuer an Bord, Explosionen, Bunkern von Treibstoff
F.5 Besonderheiten der Leistung Erster Hilfe, Mann über Bord
F.6 Seenotsignale

Z.1 Inhalt von Kartenaufgaben
Z.1 Kompass
Z.1.1 Berechnung der Missweisung
Z.2 Log, Fahrt- und Geschwindigkeitsmessung
Z.2.1 Loggerechnung ohne Strom
Z.2.2 Strecke über Grund aus Karte entnehmen
Z.2.3 Strecke über Grund in die Karte eintragen
Z.3 Grundaufgaben in der Karte
Z.3.1 Orte (Beobachteter Ort, Koppelort)
Z.3.1.1 Ort nach Breite und Länge in die Karte eintragen
Z.3.1.2 Ort nach Peilung und Abstand in die Karte eintragen
Z.3.1.3 Ort nach Breite und Länge aus der Karte entnehmen
Z.3.1.4 Ort nach Peilung und Abstand aus der Karte entnehmen
Z.3.2 Inhalt von Seekarten (auch Betonnung)
Z.4 Kurse
Z.4.1 Kurs über Grund aus dem Magnetkompasskurs ohne Strom
Z.4.2 Kartenkurs in der Karte bestimmen
Z.4.3 Magnetkompasskurs aus dem Kartenkurs und ohne Strom
Z.4.4 Passierabstand
Z.5 Koppelnavigation, Weg-Zeit-Rechnung
Z.5.1 Ermittlung eines Koppelortes
Z.5.2 Berechnung von Zeiten aus bekannter Fahrt und Strecke
Z.5.3 Berechnung von ETA und ETE
Z.5.4 Berechnung der Fahrt aus bekannter Zeit und Strecke
Z.5.5 Berechnung der Strecke aus bekannter Zeit und Fahrt
Z.5.6 Fahrt über Grund aus zwei bekannten Orten
Z.6 Peilungen, Abstandsbestimmungen und sonstige Standlinien
Z.6.1 Rechtweisende Peilung unter Einsatz des Steuerkompasses
Z.6.2 Rechtweisende Peilung unter Einsatz des Handpeilkompasses
Z.6.3 Magnetkompasspeilung aus einer rechtweisenden Peilung
Z.6.4 Deckpeilungen als Standlinien
Z.6.5 Tiefenlinien
Z.7 Ortsbestimmung
Z.7.1 Kreuzpeilung
Inhalt einer Kartenaufgabe:
- Berechnung der Missweisung
- Berechnung des Kartenkurses/rechtweisende Peilung
- Berechnung des Kompasskurses
- Berechnung des Treibstoffverbrauchs/Reichweitenberechnung
- Berechnung von ETE/ETA
- Berechnung des Logstandes
- Erklärung von Karteninhalten/Seezeichen
- Kreuzpeilung mit Handpeilkompass
- Tiefenlinie als Standlinie

Fahrtbereich 2
A. Jachtbedienung und Jachtführung

A.1 Technische Aspekte der Jachtführung
A.1.1 Instandhaltung, In- und Außerdienststellung
A.1.2 Inbetriebnahme, Überprüfung und Kontrollen
A.1.3 Transport, Slippen und Kranen
A.1.4 Vorkehrungen für das Winterlager, im Winterlager
A.2 Manöver
A.2.1 An- und Ablegen sowie andere Manöver
A.2.2 Ankern
A.2.2.1 Ankergeschirr
A.2 2.2 Ankermanöver
A.2.3 Festmachen
A.2.4 Verholen
A.2.5 Bedienung des Beibootes
A.2.6 Schleppen
A.3 Seemännische Arbeiten
A.3.1 Umgang mit Tauwerk
A.3.1.1 Seemännische Knoten
A.4 Jachtführung
A.4.1 Jachtführung unter Normalbedingungen
A.4.2 Jachtführung unter erschwerten Bedingungen
A.4.2.1 Bei verminderter Sicht
A.4.2.2 Bei Nacht
A.4.3 Schlechtwetterfahrten
A.4.4 Verhalten bei Bergung und Havarie
A.5 Besondere Aufgaben des Schiffsführers
A.5.1 Crew- und Wacheinteilung
A.5.2 Schiffspapiere, Ausweise, Logbuch
A.5.3 Behördenwege, Ein- und Ausklarieren
A.5.4 Besonderheiten bei der Jachtcharter
A.6 Jachtgebräuche
A.7 Umweltschutz

BM. Motorkunde und Technik
BM.1 Jachtkonstruktion, Rumpf
BM.1.1 Hauptmaße, Plane und Risse
BM.2 Bootsbau
BM.2.1 Material
BM.2.2 Bauelemente
BM.2.3 Beschlage
BM.3 Motor, Nebenaggregate
BM.3.1 Arbeitsweise von Motoren
BM.3.2 Starten, Überwachen und Abstellen des Motors
BM.3.3 Tankanlage
BM.3.4 Kraftstoff, -verbrauch, Reichweite
BM.3.5 Wartung, Störungen, Instandsetzung
BM.3.6 Werkzeuge und Ersatzteile
BM.4 Antriebsanlage
BM.4.1 Getriebe
BM.4.2 Welle und Stopfbuchse
BM.4.3 Z-Antrieb
BM.4.4 Außenbordmotor
BM.4.5 Propeller/Jetantrieb
BM.5 Elektrizität an Bord
BM.5.1 Bordelektrik
BM.5.2 Bordelektronik
BM.6 Sonstige technische Einrichtungen
BM.6.1 Brandschutzanlagen
BM.6.2 Entgasung des Motorraums
BM.6.3 Flüssiggas-Anlage
BM.6.4 Sonstige Ausrüstung
BS. Segelkunde und Technik
BS.1 Bootsbau und Typenkunde
BS.1.1 Takelungsarten
BS.1.2 Segeltypen
BS.1.3 Hauptmaße, Plane und Risse
BS.1.4 Rigg, Spieren und Beschlage
BS.1.5 Rumpfbauformen
BS.1.6 Materialien
BS.1.7 Segeltypische Beschlage
BS.2. Segeltheorie
BS.2.1 Funktion eines Segels, Kräfte
BS.2.2 Wahrer Wind, scheinbarer Wind, Konsequenzen daraus
BS.2.3 Beschickung für Wind
BS.3 Segelmanöver, Schwerwettersegeln
BS.3.1 Auswahl, Setzen und Bergen der Segel
BS.3.2 Reffen der Segel
BS.3.3 Kreuzen, Wenden, Halsen
BS.3.4 Segeltrimm
BS.3.5 Beidrehen und Beiliegen
BS.3.6 An- und Ablegen unter Segel
BS.3.7 Ankern unter Segel
BS.3.8 Schwerwettersegeln
BS.4 Spezielle Aufgaben des Schiffsführers auf einer Segeljacht
BS.5 Motor, Nebenaggregate, Antriebsanlage
BS.5.1 Arbeitsweise, Starten, Überwachen und Abstellen von Motoren
BS.5.2 Wartung, Störungen, Instandsetzung
BS.5.3 Getriebe, Welle und Stopfbuchse, Saildrive, Außenbordmotor, Propeller
BS.5.4 Werkzeuge und Ersatzteile
BS.6 Elektrizität an Bord
BS.6.1 Bordelektrik/Bordelektronik
BS.6.2 Gefahren der Elektrizität an Bord
BS.7 Sonstige technische Einrichtungen
BS.7.1 Brandschutzanlagen
BS.7.3 Flüssiggas-Anlage
BS.7.4 Sonstige Ausrüstung

C. Navigation
C.1 Seekarte
C.1.1 Grundlagen der Kartographie, Projektionsarten
C.2 Nautische Bücher und deren Verwendung
C.3 Navigationsinstrumente und deren Verwendung
C.3.1 Kompass
C.3.1.1 Aufbau und mögliche Fehler
C.3.1.2 Missweisung
C.3.1.3 Deviation und Deviationskontrolle
C.3.2 Log, Fahrt- und Entfernungsmessung
C.3.3 Lot, Tiefenmessung
C.3.4 Uhr, Zeitmessung
C.3.4.1 Zeitzonen, MEZ, Sommerzeit
C.4 Berechnungen und Arbeit in der Karte
C.4.1 Grundaufgaben in der Karte
C.4.2 Kurse
C.4.3 Abdrift
C.4.4 Besteckversetzung
C.4.5 Koppelnavigation, Weg-Zeit-Rechnung
C.4.6 Peilungen
C.4.6.1 Deckpeilung
C.4.6.2 Sektorengrenze bei Leuchtfeuern
C.4.6.3 Peilung mittels Handpeilkompass
C.4.6.4 Peilung mittels Steuerkompass
C.4.6.5 Radarseitenpeilung
C.4.6.6 Seitenpeilung mit einfachen Bordmitteln
C.4.7 Abstandsbestimmungen
C.4.8 Sonstige Standlinien
C.4.8.1 Tiefenlinien
C.4.9 Ortsbestimmung
C.4.9.1Kreuzpeilung
C.4.9.2Doppelpeilung ohne Kursänderung zwischen den Peilungen
C.5 Betonnung
C.6 Befeuerung
C.7 Gezeiten
C.7.1 Grundlagen
C.7.1.1 Entstehung der Gezeiten
C.7.1.2 Einflüsse auf die Gezeiten
C.7.2 Gezeitenberechnung
C.7.2.1 Tidenkalender
C.7.2.2 Gezeitentafeln

D. Gesetze
D.1 Grundlagen
D.1.1 Schifffahrtsbehörden, Schifffahrtsinstitutionen
D.2 Internationale Bestimmungen
D.2.1 Kollisionsverhütungsregeln
D.2.1.1 Lichterführung
D.2.1.2 Schallsignale
D.3 Nationale Vorschriften
D.3.1 Seeschifffahrtsgesetz
D.3.2 Seeschifffahrts-Verordnung
D.3.2.1 Befähigungsausweise zur selbständigen Führung einer Jacht
D.3.2.2 Fahrtbereiche
D.3.3 Jachtzulassungsverordnung
D.3.3.1 Begriffsbestimmungen
D.3.3.2 Mindestlängen
D.3.3.3 Ausrüstung
D.4 Sonstige Bestimmungen
D.4.1 Regionale Vorschriften

E. Wetter
E.1 Grundlagen
E.1.1 Erdatmosphäre
E.1.2 Luftdruck, Luftfeuchtigkeit, Temperatur
E.1.3 Instrumente zur Wetterbeobachtung
E.2 Tiefdruckgebiete, Hochdruckgebiete, Fronten
E.3 Wind
E.4 Wind- und Drucksysteme
E.5 Typische Winde und Wetterlagen in Europa
E.6 Wolken, Gewitter und andere Wettererscheinungen
E.7 Schlüsse aus eigenen Wetterbeobachtungen
E.8 Wetterberichte
E.9 Wetterkarte und WetterkartenempfangE.10 Meteorologische Navigation
E.11 Auswirkungen von Wind und Wetter auf Wasser, Seegang, Strömungen

F. Sicherheit auf See, Verhalten in Notfallen
F.1 Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen
F.2 Rettungsgerate an Bord
F.3 Leck und Leckbekämpfung, Verlassen der Jacht
F.4 Ruderschaden und Notruder
F.5 Kollisionen
F.6 Grundberührung, Strandung, Freikommen
F.7 Feuer an Bord, Explosionen, Bunkern von Treibstoff
F.8 Besonderheiten der Leistung Erster Hilfe, Mann über Bord
F.9 Seenotsignale

G. Funknavigation
G.1 Funk allgemein
G.1.1 Grundbegriffe
G.1.2 Gesetzliche Bestimmungen über Seefunk
G.1.3 Nautischer Funkdienst oder ähnliche Unterlagen
G.1.4 Sprechfunk
G.1.5 Seenot-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen
G.2 Radar
G.3 GPS
G.4 Wegpunktnavigation
G.5 GMDSS, EPIRB, NAVTEX

Z. Inhalt von Kartenaufgaben
Z.1 Kompass
Z.1.1 Berechnung der Missweisung
Z.1.2 Kontrolle der Deviation (Ablenkung) über eine rechtweisende Peilung
Z.1.3 Kontrolle der Deviation (Ablenkung) über einen rechtweisenden Kurs
Z.2 Log, Fahrt- und Geschwindigkeitsmessung
Z.2.1 Loggerechnung ohne Strom
Z.2.2 Strecke über Grund ohne/mit Strom
Z.2.3 Strecke über Grund aus Karte entnehmen
Z.2.4 Strecke über Grund in die Karte eintragen
Z.2.5 Treiben im Strom ohne FdW
Z.2.6 Flaschenlog
Z.3 Uhr, Zeitmessung
Z.3.1 Zonenzeit
Z.4 Grundaufgaben in der Karte
Z.4.1 Orte (Beobachteter Ort, Koppelort)
Z.4.1.1 Ort nach Breite und Länge in die Karte eintragen
Z.4.1.2 Ort nach Peilung und Abstand in die Karte eintragen
Z.4.1.3 Ort nach Breite und Länge aus der Karte entnehmen
Z.4.1.4 Ort nach Peilung und Abstand aus der Karte entnehmen
Z.4.2 Inhalt von Seekarten (auch Betonnung und Befeuerung)
Z.5 Kurse
Z.5.1 Kenntnis Kurs über Grund aus dem Magnetkompasskurs ohne/mit Strom
Z.5.2 Kartenkurs in der Karte bestimmen
Z.5.3 Kenntnis Magnetkompasskurs aus dem Kartenkurs ohne/mit Strom
Z.5.4 Passierabstand
Z.6 Abdrift, Besteckversetzung
Z.6.1 Bewertung der Abdrift
Z.6.2 Bestimmung einer Besteckversetzung
Z.6.3 Bezeichnung einer Besteckversetzung
Z.6.4 Schluss aus einer Besteckversetzung
Z.7 Koppelnavigation, Weg-Zeit-Rechnung
Z.7.1 Ermittlung eines Koppelortes
Z.7.2 Berechnung von Zeiten aus bekannter Fahrt und Strecke
Z.7.3 Berechnung von ETA und ETE
Z.7.4 Berechnung der Fahrt aus bekannter Zeit und Strecke
Z.7.5 Berechnung der Strecke aus bekannter Zeit und Fahrt
Z.7.6 Fahrt über Grund aus zwei bekannten Orten
Z.8 Peilungen, Abstandsbestimmungen und sonstige Standlinien
Z.8.1 Rechtweisende Peilung unter Einsatz des Steuerkompasses
Z.8.2 Rechtweisende Peilung unter Einsatz des Handpeilkompasses
Z.8.3 Rechtweisende Peilung aus einer Radarseitenpeilung
Z.8.4 Magnetkompasspeilung aus einer rechtweisenden Peilung
Z.8.5 Radarseitenpeilung aus einer rechtweisenden Peilung
Z.8.6 Sektorengrenzen als Standlinien
Z.8.7 Deckpeilungen als Standlinien
Z.8.8 Tiefenlinien
Z.9 Ortsbestimmung
Z.9.1 Kreuzpeilung
Z.9.2 Doppelpeilung ohne Kursänderung zwischen den Peilungen
Z.9.3 Verwendung von GPS-Ergebnissen

Mindestinhalt einer Kartenaufgabe:
- Berechnung der Missweisung
- Berechnung des Kartenkurses (mindestens 2 x)
- Berechnung des Kompasskurses (mindestens 2 x)
- Berechnung von ETE/ETA (mindestens 2 x)
- Berechnung des Logstandes (mehrfach)
- Kenntnis von Strom und Windversatz
- Erklärung eines Karteninhaltes
- Kreuzpeilung
- Peilung über Steuerkompass/Handpeilkompass und/oder Radarseitenpeilung

Mindestens eine Aufgabe aus folgender Liste:
- Kenntnis Doppelpeilung ohne Kursänderung zwischen den Peilungen
- Erkennen und Bezeichnen einer Besteckversetzung
- Deckpeilung
- Sektorengrenze und/oder Tiefenlinie als Standlinie
- Kenntnis Berechnung von Zeitpunkt/Höhe von Hoch- oder Niedrigwasser

Fahrtbereich 3
Zusätzlich zu den Lernzielen für den Fahrtbereich 2:
(sind keine zusätzlichen Lernziele angegeben, dann bedeutet dies, dass die Lernziele des Fahrtenbereiches 2 detaillierter abgefragt werden)

A. Jachtbedienung und Jachtführung
A.1 Technische Aspekte der Jachtführung
A.2 Manöver
A.3 Seemännische Arbeiten
A.3.1 Umgang mit Tauwerk
A.3.1.1 Spleiße
A.3.1.2 Taklinge
A.4 Jachtführung
A.4.1 Vorkehrungen für Langstreckenfahrten
A.5 Besondere Aufgaben des Schiffsführers
A.6 Jachtgebrauche
A.7 Umweltschutz

BM. Motorkunde und Technik
BM.1 Jachtkonstruktion, Rumpf
BM.1.1 Hauptmaße, Plane und Risse
BM.2 Bootsbau
BM.2.1 Material
BM.2.2 Bauelemente
BM.2.3 Beschlage
BM.3 Motor, Nebenaggregate
BM.3.1 Arbeitsweise von Motoren
BM.3.2 Starten, Überwachen und Abstellen des Motors
BM.3.3 Tankanlage
BM.3.4 Kraftstoff, -verbrauch, Reichweite
BM.3.5 Wartung, Störungen, Instandsetzung
BM.3.6 Werkzeuge und Ersatzteile
BM.4 Antriebsanlage
BM.4.1 Getriebe
BM.4.2 Welle und Stopfbuchse
BM.4.3 Z-Antrieb
BM.4.4 Außenbordmotor
BM.4.5 Propeller/Jetantrieb
BM.5 Elektrizität an Bord
BM.5.1 Bordelektrik
BM.5.2 Bordelektronik
BM.6 Sonstige technische Einrichtungen
BM.6.1 Brandschutzanlagen
BM.6.2 Entgasung des Motorraums
BM.6.3 Flüssiggas-Anlage
BM.6.4 Sonstige Ausrüstung

BS. Segelkunde und Technik
BS.1 Bootsbau und Typenkunde
BS.1.1 Takelungsarten
BS.1.2 Segeltypen
BS.1.3 Hauptmaße, Plane und Risse
BS.1.4 Rigg, Spieren und Beschlage
BS.1.5 Rumpfbauformen
BS.1.6 Materialien
BS.1.7 Segeltypische Beschlage
BS.2. Segeltheorie
BS.2.1 Funktion eines Segels, Kräfte
BS.2.2 Wahrer Wind, scheinbarer Wind, Konsequenzen daraus
BS.2.3 Beschickung für Wind
BS.3 Segelmanöver, Schwerwettersegeln
BS.3.1 Auswahl, Setzen und Bergen der Segel
BS.3.2 Reffen der Segel
BS.3.3 Kreuzen, Wenden, Halsen
BS.3.4 Segeltrimm
BS.3.5 Beidrehen und Beiliegen
BS.3.6 An- und Ablegen unter Segel
BS.3.7 Ankern unter Segel
BS.3.8 Schwerwettersegeln
BS.4 Spezielle Aufgaben des Schiffsführers auf einer Segeljacht
BS.5 Motor, Nebenaggregate, Antriebsanlage
BS.5.1 Arbeitsweise, Starten, Überwachen und Abstellen von Motoren
BS.5.2 Wartung, Störungen, Instandsetzung
BS.5.3 Getriebe, Welle und Stopfbuchse, Saildrive, Außenbordmotor, Propeller
BS.5.4 Werkzeuge und Ersatzteile
BS.6 Elektrizität an Bord
BS.6.1 Bordelektrik/Bordelektronik
BS.6.2 Gefahren der Elektrizität an Bord
BS.7 Sonstige technische Einrichtungen
BS.7.1 Brandschutzanlagen
BS.7.3 Flüssiggas-Anlage
BS.7.4 Sonstige Ausrüstung

C. Navigation
C.1 Seekarte
C.2 Nautische Bücher und deren Verwendung
C.3 Navigationsinstrumente und deren Verwendung
C.3.1 Kompass
C.3.1.1 Deviation, Deviationskontrolle, Erstellen einer Steuertafel
C.3.2 Uhr, Zeitmessung
C.3.2.1 UT1 und UTC
C.3.3 Winkelmessgeräte
C.3.4 Peilscheibe
C.4 Berechnungen und Arbeit in der Karte
C.4.1 Peilungen
C.4.2 Abstandsbestimmungen
C.4.3 Sonstige Standlinien
C.4.3.1 Lotungen
C.4.4 Ortsbestimmung
C.4.4.1Doppelpeilung ohne/mit Kursänderung zwischen den Peilungen
C.4.4.2Vierstrichpeilung
C.4.4.3Doppelwinkelmessung
C.5 Betonnung
C.6 Befeuerung
C.7 Gezeiten

D. Gesetze
D.1 Grundlagen
D.2 Internationale Bestimmungen
D.2.1 Sonstige Bestimmungen (MARPOL, SOLAS)
D.3 Nationale Vorschriften
D.4 Sonstige Bestimmungen

E. Wetter
E.1 Grundlagen
E.2 Tiefdruckgebiete, Hochdruckgebiete, Fronten
E.3 Wind
E.4 Wind- und Drucksysteme
E.5 Typische Winde und Wetterlagen in Europa/außerhalb Europas
E.6 Wolken, Gewitter und andere Wettererscheinungen
E.7 Schlüsse aus eigenen Wetterbeobachtungen
E.8 Wetterberichte
E.9 Wetterkarte und Wetterkartenempfang
E.10 Meteorologische Navigation
E.11 Auswirkungen von Wind und Wetter auf Wasser, Seegang, Strömungen

F. Sicherheit auf See, Verhalten in Notfällen
F.1 Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen
F.2 Rettungsgerate an Bord
F.3 Leck und Leckbekämpfung, Verlassen der Jacht
F.4 Ruderschaden und Notruder
F.5 Kollisionen
F.6 Grundberührung, Strandung, Freikommen
F.7 Feuer an Bord, Explosionen, Bunkern von Treibstoff
F.8 Besonderheiten der Leistung Erster Hilfe, Mann über Bord
F.9 Seenotsignale

G. Funktechnik und Funknavigation
G.1 Funk allgemein
G.2 Radar
G.3 GPS
G.4 Wegpunktnavigation
G.5 GMDSS, EPIRB, NAVTEX, AIS

Z. Inhalt von Kartenaufgaben
Z.1 Kompass
Z.2 Log, Fahrt- und Geschwindigkeitsmessung
Z.3 Uhr, Zeitmessung
Z.3.1 UT1, UTC
Z.4 Grundaufgaben in der Karte
Z.5 Kurse
Z.5.1 Kurs über Grund aus dem Magnetkompasskurs ohne/mit Strom
Z.5.3 Magnetkompasskurs aus dem Kartenkurs ohne/mit Strom
Z.6 Abdrift, Besteckversetzung
Z.7 Koppelnavigation, Weg-Zeit-Rechnung
Z.8 Peilungen, Abstandsbestimmungen und sonstige Standlinien
Z.8.1 Rechtweisende Peilung aus einer Seitenpeilung mit der Peilscheibe
Z.8.2 Seitenpeilung aus einer rechtweisenden Peilung
Z.9 Ortsbestimmung
Z.9.3 Vierstrichpeilung
Z.10 Kollisionsverhütung mit Radar
Z.10.1 Erkennen einer Nahbereichssituation

Mindestinhalt einer Kartenaufgabe zusätzlich zum Inhalt für den Fahrtbereich 2
- Konstruktion von Stromdreiecken (mind. 2 x, davon mind. 1 x vom KaK zum KpK) 

Mindestens eine Aufgabe aus folgender Liste:
- Kenntnis von Stromdreiecken und Windversatz sowie Schlussfolgerungen aus diesen
- Auswertung einer Besteckversetzung
- 4-Strich-Peilung
- Deviationskontrolle mit Deckungspeilung 

Fahrtbereich 4
Zusätzlich zu den Lernzielen für den Fahrtbereich 2 und 3:
(sind keine zusätzlichen Lernziele angegeben, dann bedeutet dies, dass die Lernziele des
Fahrtenbereiches 2 und 3 detaillierter abgefragt werden)

A. Jachtbedienung und Jachtführung
A.1 Technische Aspekte der Jachtfhrung
A.2 Manöver
A.3 Seemännische Arbeiten
A.4 Jachtführung
A.5 Besondere Aufgaben des Schiffsführers
A.6 Jachtgebräuche
A.7 Umweltschutz

BM. Motorkunde und Technik
BM.1 Jachtkonstruktion, Rumpf
BM.1.1 Hauptmaße, Plane und Risse
BM.2 Bootsbau
BM.2.1 Material
BM.2.2 Bauelemente
BM.2.3 Beschlage
BM.3 Motor, Nebenaggregate
BM.3.1 Arbeitsweise von Motoren
BM.3.2 Starten, Überwachen und Abstellen des Motors
BM.3.3 Tankanlage
BM.3.4 Kraftstoff, -verbrauch, Reichweite
BM.3.5 Wartung, Störungen, Instandsetzung
BM.3.6 Werkzeuge und Ersatzteile
BM.4 Antriebsanlage
BM.4.1 Getriebe
BM.4.2 Welle und Stopfbuchse
BM.4.3 Z-Antrieb
BM.4.4 Außenbordmotor
BM.4.5 Propeller/Jetantrieb
BM.5 Elektrizität an Bord
BM.5.1 Bordelektrik
BM.5.2 Bordelektronik
BM.6 Sonstige technische Einrichtungen
BM.6.1 Brandschutzanlagen
BM.6.2 Entgasung des Motorraums
BM.6.3 Flüssiggas-Anlage
BM.6.4 Sonstige Ausrüstung

BS. Segelkunde und Technik
BS.1 Bootsbau und Typenkunde
BS.1.1 Takelungsarten
BS.1.2 Segeltypen
BS.1.3 Hauptmaße, Plane und Risse
BS.1.4 Rigg, Spieren und Beschlage
BS.1.5 Rumpfbauformen
BS.1.6 Materialien
BS.1.7 Segeltypische Beschlage
BS.2. Segeltheorie
BS.2.1 Funktion eines Segels, Kräfte
BS.2.2 Wahrer Wind, scheinbarer Wind, Konsequenzen daraus
BS.2.3 Beschickung für Wind
BS.3 Segelmanöver, Schwerwettersegeln
BS.3.1 Auswahl, Setzen und Bergen der Segel
BS.3.2 Reffen der Segel
BS.3.3 Kreuzen, Wenden, Halsen
BS.3.4 Segeltrimm
BS.3.5 Beidrehen und Beiliegen
BS.3.6 An- und Ablegen unter Segel
BS.3.7 Ankern unter Segel
BS.3.8 Schwerwettersegeln
BS.4 Spezielle Aufgaben des Schiffsführers auf einer Segeljacht
BS.5 Motor, Nebenaggregate, Antriebsanlage
BS.5.1 Arbeitsweise, Starten, Überwachen und Abstellen von Motoren
BS.5.2 Wartung, Störungen, Instandsetzung
BS.5.3 Getriebe, Welle und Stopfbuchse, Saildrive, Außenbordmotor, Propeller
BS.5.4 Werkzeuge und Ersatzteile
BS.6 Elektrizität an Bord
BS.6.1 Bordelektrik/Bordelektronik
BS.6.2 Gefahren der Elektrizität an Bord
BS.7 Sonstige technische Einrichtungen
BS.7.1 Brandschutzanlagen
BS.7.3 Flüssiggas-Anlage
BS.7.4 Sonstige Ausrüstung

C. Navigation
C.1 Seekarte
C.2 Nautische Bucher und deren Verwendung
C.3 Navigationsinstrumente und deren Verwendung
C.3.1.1 Indexfehler, Erkennen und Berichtigen
C.4 Berechnungen und Arbeit in der Karte
C.4.1 Mittelbreite, Abweitung
C.4.2 Seitenpeilung mit der Peilscheibe
C.4.3 Feuer in der Kimm
C.4.4 Höhenwinkelmessungen
C.4.5 Messskalen in Ferngläsern und Behelfen
C.4.6 Horizontalwinkelmessungen
C.4.6.1 aus Kompasspeilungen
C.4.6.2 mit Winkelmessgeraten
C.4.6.3 abgestumpfte Doppelpeilung ohne/mit Kursänderung zwischen den Peilungen
C.5 Betonnung
C.6 Befeuerung
C.7 Gezeiten
C.8 Großkreisnavigation
C.9 Astronomische Navigation

D. Gesetze
D.1 Grundlagen
D.2 Internationale Bestimmungen
D.3 Nationale Vorschriften
D.4 Sonstige Bestimmungen

E. Wetter
E.1 Grundlagen
E.2 Tiefdruckgebiete, Hochdruckgebiete, Fronten
E.3 Wind
E.4 Wind- und Drucksysteme
E.5 Typische Winde und Wetterlagen in Europa/außerhalb Europas
E.6 Wolken, Gewitter und andere Wettererscheinungen
E.7 Schlüsse aus eigener Wetterbeobachtungen
E.8 Wetterberichte
E.9 Wetterkarte und Wetterkartenempfang
E.10 Meteorologische Navigation
E.11 Auswirkungen von Wind und Wetter auf Wasser, Seegang, Strömungen

F. Sicherheit auf See, Verhalten in Notfallen
F.1 Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen
F.2 Rettungsgerate an Bord
F.3 Leck und Leckbekämpfung, Verlassen der Jacht
F.4 Ruderschaden und Notruder
F.5 Kollisionen
F.6 Grundberührung, Strandung, Freikommen
F.7 Feuer an Bord, Explosionen, Bunkern von Treibstoff
F.8 Besonderheiten der Leistung Erster Hilfe, Mann über Bord
F.9 Seenotsignale

G. Funknavigation
G.1 Funk allgemein
G.2 Radar
G.3 GPS
G.4 Wegpunktnavigation
G.5 GMDSS, EPIRB
G.6 Chart-Plotting

Z. Inhalt von Kartenaufgaben
Z.1 Kompass
Z.2 Log, Fahrt- und Geschwindigkeitsmessung
Z.3 Uhr, Zeitmessung
Z.3.1 Mittlere und wahre Ortszeit
Z.4 Grundaufgaben in der Karte
Z.4.1 Mittelbreite und Abweitung
Z.5 Kurse
Z.5.7 Querabstand
Z.6 Abdrift, Besteckversetzung
Z.7 Koppelnavigation, Weg-Zeit-Rechnung
Z.8 Peilungen, Abstandsbestimmungen und sonstige Standlinien
Z.8.1 Feuer in der Kimm
Z.8. 2 Horizontalwinkel aus Kompasspeilungen und/oder mit Winkelmessgeraten
Z.8. 3 Höhenwinkelmessungen
Z.9 Ortsbestimmung
Z.9.1 Doppelpeilung ohne/mit Kursänderung zwischen den Peilungen
Z.9.2 Abgestumpfte Doppelpeilung ohne/mit Kursänderung zwischen den Peilungen
Z.9.3 Doppelwinkelmessung
Z.10 Großkreisnavigation
Z.11 Astronomische Navigation
Z.11.1 Höhenberechnungen aus Sonne-, Mond- und Planetenmessungen
Z.11.2 Mittagsbreite
Z.11.3 Mittagslange
Z.11.4 Sonnenstandlinie
Z.11.5 Mondstandlinie
Z.11.6 Planetenstandlinie
Z.11.7 Astronomische Deviationskontrolle
Z.11.8 Sonnenaufgang, Sonnenuntergang
Z.11.9 Dämmerung

Mindestinhalt einer Kartenaufgabe zus. zum Inhalt für den Fahrtbereich 2 und 3
- 2 Aufgaben aus dem Punkt Z.11 Astronomische Navigation

Mindestens eine Aufgabe aus folgender Liste:
- Querabstand
- Mittelbreite und Abweitung
- Distanz/Standlinie aus Feuer in der Kimm bzw. Höhenwinkel
- Ermittlung von Standlinien durch Horizontalwinkelmessung
- Mittlere und wahre Ortszeit